
Japan Neue Regeln Touristen 2026: Der Praktische Leitfaden für Individualreisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Wer 2026 nach Japan reist, plant nicht mehr dieselbe Reise wie 2023. Zwischen März und November treten mehrere Änderungen in Kraft, die spürbar aufs Budget durchschlagen — von einer verdreifachten…
Wer 2026 nach Japan reist, plant nicht mehr dieselbe Reise wie 2023. Zwischen März und November treten mehrere Änderungen in Kraft, die spürbar aufs Budget durchschlagen — von einer verdreifachten Ausreisesteuer über ein umgestelltes Tax-Free-System bis zu einer neuen Übernachtungssteuer in Kyoto. Der gute Teil zuerst: Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige bleibt die Einreise nach Japan visumfrei, und das JESTA-System, über das gerade viel geschrieben wird, ist 2026 und 2027 noch kein Thema.
Dieser Leitfaden bündelt, was sich wirklich ändert, welche Bußgelder ausländische Besucher am häufigsten treffen und wie Sie die neuen Regeln in eine funktionierende Reiseplanung übersetzen. Stand 22.08.2026. Alle Angaben stammen aus offiziellen Quellen des Auswärtigen Amts, der Japanischen Fremdenverkehrszentrale (JNTO) und japanischer Behörden — Änderungen kurz vor Abreise noch einmal prüfen.
Kurz vorweg: Sie brauchen kein Visum, keine JESTA, keine Impfnachweise. Sie brauchen einen gültigen Reisepass, idealerweise eine Visit-Japan-Web-Registrierung und ein Gefühl dafür, welche neuen Gebühren in Ihre Kostenkalkulation gehören.
Japan Neue Regeln Touristen 2026 auf einen Blick
Das sind die vier Änderungen, die 2026 tatsächlich alle betreffen:
- Ausreisesteuer:
Ab Juli 2026 steigt die japanische Ausreisesteuer von 1.000 Yen auf 3.000 Yen und wird auf alle internationalen Flug- und Schiffstickets für alle Passagiere aufgeschlagen.
- Tax-Free-Shopping: Ab dem 1. November 2026 stellt Japan auf ein Erstattungssystem am Flughafen um — Sie zahlen im Geschäft zunächst die volle Mehrwertsteuer von 10 % und holen sie sich bei der Ausreise zurück.
- Übernachtungssteuer Kyoto:
Ab dem 1. März 2026 musst du als Besucher in Kyoto mit deutlich höheren Hotelsteuern rechnen: Vor allem Luxusreisende können pro Person und Nacht bis zu ¥ 10.000 zahlen.
- Fuji-Besteigung: Alle vier Routen sind reservierungspflichtig und kosten 4.000 Yen pro Person.
Und die wichtigste Info für Ihren Reisepass: Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für Kurzaufenthalte bis 90 Tage nach wie vor kein Visum. Wer online Panikmache zum Thema JESTA liest — die Genehmigung ist gesetzlich beschlossen, aber noch nicht aktiv.
Einreise nach Japan 2026: Was für Deutsche, Österreicher und Schweizer wirklich zählt
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische oder geschäftliche Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen kein Japan Visum. Die Einreise erfolgt visumfrei mit einem gültigen Reisepass. Dasselbe gilt für Österreicher und Schweizer —
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige, die nach Japan einreisen, benötigen einen gültigen Reisepass, Kinder einen eigenen Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente müssen für die Dauer des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein.
Ein häufiges Missverständnis in Reiseforen: Der Pass muss nicht sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
Früher musste der Pass auch noch weit darüber hinaus Gültigkeit haben – das ist heute nicht mehr erforderlich, es sei denn Sie reisen ohne Rückflugticket ein. Trotzdem sollten Sie ein bisschen Puffer einplanen — ein Pass, der 14 Tage nach Rückflug abläuft, ist knapp kalkuliert.
Was Sie darüber hinaus mitbringen sollten:
- Adresse Ihres ersten Hotels in Japan
- Rückflug- oder Weiterflugticket
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (in der Praxis wird das selten geprüft, aber die Behörden dürfen fragen)
- Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption — dringend empfohlen, keine Pflicht
Für Kinder gilt:
Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, benötigen einen eigenen Reisepass. Der deutsche Kinderreisepass wird von den japanischen Behörden anerkannt.
Visit Japan Web: Kein Muss, aber ein Zeitgewinn
Die Anmeldung über Visit Japan Web (vor dem Check-in) ist nicht mehr notwendig, kann aber den Einreiseprozess beschleunigen. Das Portal ist Japans offizielles Online-Formular für Einreisekarte und Zollerklärung. Ein Visum ist es nicht, eine Genehmigung auch nicht — es ersetzt lediglich die Papierformulare, die Sie sonst im Flieger ausfüllen.
Der Ablauf in Kürze: Konto anlegen unter vjw.digital.go.jp, Reisepassdaten, Flug- und Unterkunftsdaten eintragen, QR-Codes für Immigration und Zoll generieren, als Screenshot speichern.
An belebten Flughäfen wie Narita, Haneda oder Kansai spart das an guten Tagen 20 Minuten, an schlechten deutlich mehr. Wer nachts in Haneda landet und morgens in Kyoto sein will, ist über jede Minute froh.
JESTA: Was Sie 2026 wirklich wissen müssen
Die Nachrichten überschlugen sich im Frühjahr 2026: „Japan führt ESTA ein." Die Kurzfassung: Ja, ein Gesetz wurde beschlossen. Nein, es betrifft Ihre Reise dieses Jahr nicht.
JESTA steht für Japan Electronic Travel Authorization – eine neue elektronische Reisegenehmigung, die Japan ab 2028 einführen wird. Sie richtet sich an Staatsangehörige jener Länder, die derzeit visumfrei nach Japan einreisen können – darunter Deutschland, Frankreich, die USA, Australien und viele weitere.
JESTA ist kein Visum, sondern eine Vorab-Reisegenehmigung ähnlich wie: ESTA (USA – für visumfreie Einreise in die USA). Wichtig: Deutsche bleiben weiterhin visumfrei im klassischen Sinne. JESTA ist keine Beschränkung, sondern ein Sicherheits- und Registrierungsverfahren.
Bis das System scharfgeschaltet wird, existiert kein offizielles Portal. Zahlen Sie 2026 auf keiner Seite für „JESTA" — das sind Betrugsversuche. Fragen? Die Japanische Botschaft in Berlin oder das Auswärtige Amt geben verbindliche Auskünfte, keine Drittanbieter per E-Mail.
Reise- und Sicherheitshinweise: Was das Auswärtige Amt für Japan sagt
Die Lage in Japan gilt als stabil und ruhig. Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen sind entsprechend selten. Meiden Sie Demonstrationen.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kurzgesagt: Japan bleibt eines der sichersten Reiseziele weltweit.
Das heißt nicht, dass es keine Themen gäbe. Erdbeben, Vulkane, Taifune und die anhaltende Situation um Fukushima Daiichi sind Realitäten, die deutsche Reisende kennen sollten, bevor sie das Land betreten.
Sicherheit und Teilreisewarnung: Fukushima Daiichi
Für Aufenthalte in bestimmten Gebieten spricht das Auswärtige Amt eine Teilreisewarnung aus.
Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt. Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte der betroffenen Region.
Für den typischen Städteurlaub mit Tokyo, Kyoto, Osaka, Hiroshima und Hakone ist das komplett irrelevant.
Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich. Wer die Sanriku-Küste oder Tōhoku-Regionen ansteuert, orientiert sich vor Ort an den offiziellen Karten.
Erdbeben, Tsunamis, Vulkane
Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden können. Starke Erdbeben können auch Tsunamiwarnungen zur Folge haben. Praktisch heißt das: Laden Sie die App der Japan Meteorological Agency (JMA) und im Idealfall auch die App „NHK World" für Nachrichten auf Englisch. Die JMA-Wetterberichte samt Erdbebenwarnungen sind das offizielle Frühwarnsystem.
Von den 110 als aktiv geltenden Vulkanen werden derzeit 47 permanent überwacht. Für die Vulkane Sakurajima, Kuchinoerabu, Iojima, Mont Aso und Suwanosejima in der Region Kyushu sowie den Vulkan Kusatsu-Shirane in der Präfektur Gunma nordöstlich von Tokyo gelten erhöhte Warnstufen und z.T. Sperrzonen. Wer diese Regionen bereist, prüft die Lagen kurz vor dem Aufbruch.
Für den Aufenthalt in Küstennähe gilt: Erdbeben spüren, dann sofort weg vom Wasser und rauf auf höheres Gelände. Die japanische Beschilderung ist exzellent — folgen Sie ihr.
Japan Reise 2026: Die neuen Kosten im Detail
Rechnen wir konkret. Für ein Paar mit 14 Nächten Aufenthalt (Tokyo, Hakone, Kyoto, Osaka), Reise im Juli 2026.
Ausreisesteuer: 3.000 Yen pro Person
Die Regierung will die zusätzlichen Einnahmen nutzen, um Maßnahmen gegen Overtourism zu finanzieren, touristische Infrastruktur auszubauen und mehr ausländische Besucher in ländliche Regionen zu lenken. Die Steuer wird beim Verlassen Japans erhoben und automatisch auf den Preis von Flug- und Schiffstickets aufgeschlagen. Sie gilt sowohl für ausländische Besucher als auch für Japaner, die ins Ausland reisen.
Die neue Abgabe gilt für alle Reisenden ab zwei Jahren, unabhängig von ihrer Nationalität.
Für zwei Personen sind das 6.000 Yen — grob 34 Euro (Wechselkurs bei 175 Yen je Euro, Stand 22.08.2026, tagesaktuell prüfen). Sie zahlen nichts extra am Flughafen, die Fluggesellschaft (Flug-, Schifffahrts- oder Eisenbahngesellschaft) zieht das direkt ein.
Kyoto-Übernachtungssteuer: Die neuen fünf Stufen
Ab dem 1. März 2026 gilt die aufgestockte Staffel. Sie wird pro Person und Nacht berechnet, nicht pro Zimmer.
| Preis pro Person/Nacht | Steuer pro Person/Nacht |
|---|---|
| unter 6.000 Yen | 200 Yen |
| 6.000 – unter 20.000 Yen | 400 Yen |
| 20.000 – unter 50.000 Yen | 1.000 Yen |
| 50.000 – unter 100.000 Yen | 4.000 Yen |
| ab 100.000 Yen | 10.000 Yen |
Für diejenigen, die sich in eine Unterkunft zwischen 20.000 und 50.000 Yen pro Nacht – also ungefähr zwischen 115 und 290 Euro – einbuchen, ändert sich nichts. Sie zahlen weiter die Übernachtungssteuer von 1000 Yen. Wer günstiger unterkommt, kann ab März 2026 sogar sparen. Bei einem Preis von 6000 bis 20.000 Yen sind gerade mal 400 Yen an Steuer fällig, also etwas mehr als zwei Euro.
Wichtig für die Reiseplanung: Die Steuer wird beim Check-in vor Ort in bar oder per Karte fällig, nicht online mit der Zimmerbuchung. Manche Gasthäuser und kleinere Hotels akzeptieren Kartenzahlung erst ab einem Mindestbetrag — halten Sie ein paar 1.000-Yen-Scheine bereit.
Tax-Free-Shopping ab November: Erstattung statt Rabatt
Bis Ende Oktober 2026 läuft es wie gehabt: Reisepass zeigen, an der Kasse den Mehrwertsteuernachlass bekommen, fertig. Ab 1. November 2026 zahlen Sie im Geschäft den vollen Bruttopreis inklusive 10 % Konsumsteuer und beantragen die Erstattung am Flughafen vor dem Abflug. Das kennen Sie aus dem europäischen Steuererstattungssystem für Nicht-EU-Bürger — nur eben andersherum.
Der 5.000-Yen-Mindestbetrag pro Geschäft und Tag bleibt bestehen. Die Trennung zwischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern fällt weg, ebenso die Tagesobergrenze von 500.000 Yen. Praktisch heißt das: Belege sammeln, am Flughafen 30 bis 60 Minuten mehr Zeit einplanen.
Mt. Fuji: 4.000 Yen und Online-Reservierung
Alle vier Aufstiegsrouten sind 2026 gebührenpflichtig und reservierungspflichtig. Die 4.000 Yen fallen pro Person an, dazu wird online über das offizielle Portal gebucht. Yoshida und Subashiri öffnen am 1. Juli, Fujinomiya und Gotemba am 10. Juli, alle vier schließen am 10. September. Wer nicht in einer Berghütte übernachtet, wird zwischen 14 und 3 Uhr nicht ans Trailhead gelassen. Der berüchtigte „Bullet Climb" — nachts hochlaufen, morgens den Sonnenaufgang mitnehmen, ohne zu schlafen — ist offiziell abgeschafft.
Japan Reiseregeln 2026: Bußgelder, die Individualreisende überraschen
Die Regeln sind nicht neu, die Durchsetzung schon. Seit 2024/25 haben mehrere Städte ihre Ordnungsdienste aufgestockt und Schilder mehrsprachig ausgewechselt. „Wusste ich nicht" zählt am Ort des Geschehens nicht mehr.
Rauchen auf offener Straße
In vielen Wards Japans gilt ein Rauchverbot auf öffentlichen Straßen — auch fürs Erhitzen von Tabak per IQOS, glo oder Ploom. Osaka Stadt hat seit Januar 2025 ein stadtweites Verbot mit 1.000 Yen Bußgeld. In Tokios Bezirken Chiyoda, Shibuya und Kita werden 2.000 Yen fällig. In Kyoto und Kobe sind es 1.000 Yen in ausgewiesenen Zonen.
Der Tipp: Nutzen Sie die designierten Raucherbereiche an großen Bahnhöfen. Sie sind gut ausgeschildert, oft überdacht und immer legal.
Kyotos Gion-Distrikt
Ein 10.000-Yen-Bußgeld gilt für das Betreten der privaten Seitengassen abseits der Hanamikoji-Straße. Die Hauptstraße bleibt offen — die abzweigenden, markierten Nebengassen nicht. Grund ist das ungefragte Fotografieren von Geiko und Maiko auf ihrem Weg zur Arbeit. Bleiben Sie auf öffentlichen Straßen, respektieren Sie die Schilder, fotografieren Sie keine Einheimische ungefragt.
Trinken auf der Straße in Shibuya
Rund um den Shibuya-Bahnhof gilt ganzjährig ein Alkoholverbot zwischen 18 und 5 Uhr — nicht nur zu Halloween. Die Polizei patrouilliert und konfisziert Getränke. In Kabuki-cho (Tokios Ausgehviertel in Shinjuku) gelten ähnliche Sitten, hinzu kommen Warnungen vor Trickbetrug an ausländischen Besuchern.
Deer in Nara
Die Rehe von Nara stehen unter Schutz. Wer sie schikaniert, quält oder verletzt, kann nach dem japanischen Tierschutzgesetz mit bis zu 1.000.000 Yen belangt werden. In der Praxis geht es meist um die verkauften Reiscracker: geben, verbeugen, weitergehen. Nicht zwischen die Hörner packen, nicht am Fell ziehen.
Autofahren ohne gültige Genehmigung
Ein Punkt, den viele deutsche Reisende falsch einschätzen.
Wenn du in Japan Auto fahren möchtest, bringt dir der internationale Führerschein aus Deutschland gar nichts. Du benötigst zwingend das deutsche Original zusammen mit einer offiziellen JAF-Übersetzung, die du mittlerweile zum Glück vorab online beantragen kannst.
Der Grund: Japan erkennt nur Internationale Führerscheine nach dem Genfer Abkommen von 1949 an. Deutschland stellt seit 2011 die Version nach der Wiener Konvention von 1968 aus. Diese ist in Japan nicht gültig, das Fahren gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis — eine Straftat.
Zwei Optionen für die Nutzung eines Mietwagens in Japan:
- Deutscher Führerschein + offizielle JAF-Übersetzung (Japan Automobile Federation, online bestellbar).
- Österreicher und Schweizer prüfen ihren nationalen Weg — die österreichische Version des Internationalen Führerscheins nach Genfer Abkommen ist in Japan gültig.
Impfungen für Japan: Was Sie wirklich brauchen
Kurze Antwort: keine Pflichtimpfungen für die Einreise. Das Robert Koch-Institut empfiehlt lediglich, den Standardschutz auf dem aktuellen Stand zu haben — Tetanus, Diphtherie, Polio, Keuchhusten, gegebenenfalls Hepatitis A.
Japanische Enzephalitis: Wann sie sinnvoll ist
Der Name klingt beunruhigend, das Risiko für den durchschnittlichen Japan-Urlauber ist es nicht.
Die Impfung wird für Reisende in asiatische Endemiegebiete empfohlen, insbesondere bei Langzeitaufenthalten oder Aufenthalten in ländlichen Regionen. Die Indikation richtet sich nach dem individuellen Expositionsrisiko.
Reiseimpfung Aufenthalte in Endemiegebieten (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien) während der Übertragungszeit, insbesondere bei: längeren Aufenthalten in ländlichen Reisanbaugebieten oder Nähe zu Schweinemast. Wer zwei Wochen in Städten unterwegs ist, braucht diese Impfung in der Regel nicht.
Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von rund vier Wochen. Der volle Impfschutz gegen die japanische Enzephalitis ist rund zehn Tage nach der zweiten Impfung aufgebaut. Für Erwachsene zwischen 18 und 65 gibt es ein Schnellschema mit einer Woche Abstand.
Sprechen Sie das mit einer reisemedizinischen Praxis durch — die DTG (Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin) listet Fachärzte. Manche Krankenkassen erstatten die Kosten anteilig.
Praktische Reiseplanung: Wie Sie die neuen Regeln in Ihre Route einbauen
Ein paar Hinweise, die eine Japanreise 2026 spürbar reibungsloser machen:
Timing: Wann sich welche Reise lohnt
Vor 1. Juli 2026 = niedrigere Ausreisesteuer, aber Regenzeit. Vor 1. November 2026 = altes Tax-Free-System mit Sofortabzug an der Kasse. Sommer = Fuji-Saison, aber Hitze und Obon-Feiertage. September/Oktober = Taifunrisiko, ansonsten die schönste Reisezeit.
Ab München, Frankfurt, Wien, Zürich
Nonstop-Flüge nach Tokyo Haneda oder Narita gibt es aus Frankfurt (ANA, Lufthansa), München (ANA, Lufthansa), Wien (ANA saisonal, umsteigen häufiger) und Zürich (Swiss, Edelweiss saisonal). Flugdauer ab Frankfurt liegt seit den Sperrungen des russischen Luftraums bei 13 bis 15 Stunden, je nach Route über Zentralasien oder Alaska. Wer flexibel ist, findet oft günstigere Verbindungen mit Umstieg in Helsinki (Finnair), Istanbul (Turkish Airlines) oder Doha (Qatar).
Registrierung bei ELEFAND (nur für deutsche Staatsangehörige)
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen. Kostenlos, in fünf Minuten erledigt, im Ernstfall ein direkter Draht zur deutschen Botschaft in Tokyo. Österreicher nutzen die Reiseregistrierung des BMEIA, Schweizer die App „Travel Admin" des EDA.
Bargeld und Karten
Die Geldautomaten der meisten japanischen Banken akzeptieren noch keine ausländischen Karten. Die Akzeptanz wird jedoch kontinuierlich ausgebaut. Einige europäische Debit- (Girocard) und Kreditkarten können in Japan jedoch derzeit zur Abhebung von Bargeld an den Geldautomaten der SevenEleven- und Family Mart-Supermärkte sowie für Bargeldabhebungen an Geldautomaten der Filialen der japanischen Post (während der Öffnungszeiten) verwendet werden.
Praxis: Girocard funktioniert am zuverlässigsten am 7-Eleven-Geldautomaten. Kreditkarte (Visa, Mastercard) wird in Hotels, Kaufhäusern und Ketten fast überall akzeptiert. Für kleine Restaurants, Straßenessen, ländliche Tempel-Eintritte, Wäschereien: Bargeld. Wir empfehlen, immer 10.000 bis 20.000 Yen dabeizuhaben.
Suica oder PASMO aufs Smartphone
Die klassischen Kunststoffkarten sind für Ausländer teilweise ausverkauft. Praktischer: Apple Wallet oder Google Wallet einrichten, digitale Suica anlegen, per Kreditkarte aufladen. Funktioniert in fast allen Zügen, Bussen und in tausenden Convenience Stores. Ein deutliches Plus an Bequemlichkeit gegenüber Einzeltickets.
Selfguidejapan.com als Reiseveranstalter für Individualisten
Wenn Sie es lieben, eigenständig loszuziehen, aber die Logistik eines maßgeschneiderten Japan-Aufenthalts nicht selbst durchspielen wollen: Auf selfguidejapan.com stellen wir Ihnen einen kompletten Leitfaden für Ihre Route zusammen — Hotels, Züge, Reservierungen für Kaiseki-Restaurants oder besondere Tempel-Interessen, alles vor Ort ohne Guide. Sie behalten die Freiheit einer Individualreise und sparen sich die Recherche. Fragen zu Route oder Aufenthalt beantworten unsere Japan-Spezialisten gerne per E-Mail.
Häufige Fehler bei der Einreise und vor Ort
- JESTA-Betrugsseiten: Zahlen Sie 2026 nichts für „JESTA". Kein offizielles Portal, keine Genehmigung erforderlich.
- Falscher Führerschein: Der deutsche Internationale Führerschein (Wiener Konvention 1968) ist in Japan ungültig. JAF-Übersetzung besorgen.
- Fuji ohne Reservierung: Beliebte Daten sind Wochen vorher ausgebucht. Sobald das Buchungsportal öffnet, buchen.
- Gion privater Zutritt: Bleiben Sie auf der Hanamikoji-Straße. Die 10.000 Yen sind schnell verloren.
- Rauchen im Gehen: Auch mit IQOS in Chiyoda oder Shibuya = Bußgeld.
- Alkohol in Shibuya nach 18 Uhr: Auf der Straße nicht erlaubt.
- Reisepass verloren melden, dann doch mitnehmen:
Reisen Sie nicht mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Pass nach Japan. Es besteht auch nach mehreren Monaten oder Jahren keine Garantie, dass die Meldung des Wiederauffindens den japanischen Grenzkontrollstellen vorliegt. Das führt zur Einreiseverweigerung.
Kultur und Sitten: Kurze Einführung für Erstbesucher
Zwei Kleinigkeiten mit großer Wirkung: Schuhe und Zahl.
Schuhe werden in privaten Wohnungen, in Ryokan, in vielen Tempeln, in Umkleiden und teilweise sogar in Anproben ausgezogen. Wenn Sie Stufe oder Genkan (Eingangsvertiefung) sehen — Schuhe aus. Bringen Sie Socken ohne Löcher mit. Ich meine das ernst. Slip-Ons sparen enorme Zeit.
Trinkgeld gibt es nicht. Weder im Restaurant noch im Taxi. Manche Japaner empfinden es als unhöflich. Ein aufrichtiges „arigato gozaimasu" wirkt mehr.
Die Zahl 4 gilt als unglücksbringend — Sie werden in manchen Hotels keine Zimmer mit der Nummer 4 finden. In der Reihe der Etiketten ist das eine der harmloseren.
Auf der Rolltreppe steht man in Tokio links, in Osaka rechts. In Zügen wird nicht laut telefoniert. Beim Betreten eines Tempels wird sich meist verneigt, das Ausdrücken persönlicher Interessen mit Klingel und Klatschen folgt einer festen Reihenfolge (zweimal verneigen, zweimal klatschen, ein Wunsch, einmal verneigen).
Botschaften und Konsulate: Wo Sie im Ernstfall Hilfe bekommen
Für deutsche Staatsangehörige zuständig: die Botschaft in Tokyo. Generalkonsulate gibt es in Osaka-Kobe. Für Österreicher: Botschaft in Tokyo. Für Schweizer: Botschaft in Tokyo, plus Generalkonsulate. Adressen und Notfallnummern finden Sie in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND (Deutschland) beziehungsweise über die App „Travel Admin" (Schweiz).
In Deutschland sind dies die Japanische Botschaft in Berlin oder das japanische Konsulat in München, Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg. Diese sind zuständig, wenn Sie vor der Reise verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen brauchen — etwa für einen längeren Aufenthalt, ein Praktika-Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
FAQ: Japan Reiseregeln 2026
Brauchen deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsangehörige 2026 ein Visum für Japan? Nein. Für Kurzaufenthalte bis 90 Tage genügt ein gültiger Reisepass. Kinder brauchen einen eigenen Reisepass oder Kinderreisepass. Die JESTA-Regelung ist beschlossen, greift aber erst ab 2028/2029 — 2026 gilt weiter die klassische visumfreie Einreise.
Wie viel beträgt die neue Ausreisesteuer und wann muss ich sie zahlen?
Ab Juli 2026 steigt die japanische Ausreisesteuer von 1.000 Yen auf 3.000 Yen und wird auf alle internationalen Flug- und Schiffstickets für alle Passagiere aufgeschlagen. Die Zahlung erfolgt automatisch beim Ticketkauf, es fällt keine separate Gebühr am Flughafen an.
Was ändert sich beim Tax-Free-Shopping ab November 2026? Sie zahlen im Geschäft zunächst den vollen Preis inklusive 10 % Konsumsteuer. Am Flughafen beantragen Sie vor der Ausreise die Erstattung. Belege aufbewahren, mindestens 30 bis 60 Minuten mehr Zeit am Flughafen einplanen. Der Mindestbetrag von 5.000 Yen pro Geschäft und Tag bleibt.
Wie viel kostet mich die Übernachtungssteuer in Kyoto? Das hängt vom Zimmerpreis ab. Bei einem Standardhotel zwischen 6.000 und 20.000 Yen pro Person und Nacht sind es 400 Yen pro Person und Nacht. Bei Luxus-Ryokan über 100.000 Yen sind es 10.000 Yen pro Person und Nacht.
Sind Impfungen für die Einreise nach Japan Pflicht? Nein. Es gibt keine Pflichtimpfungen. Empfohlen sind Standard-Impfungen (Tetanus, Diphtherie, Polio) auf aktuellem Stand. Japanische Enzephalitis wird vor allem bei ländlichen Langzeitaufenthalten empfohlen.
Kann ich in Japan mit meinem deutschen Führerschein Auto fahren? Nur mit dem deutschen Original plus offizieller JAF-Übersetzung. Der deutsche Internationale Führerschein nach Wiener Konvention 1968 ist nicht gültig. Fahren ohne gültige Genehmigung ist eine Straftat.
Was ist ELEFAND, und muss ich mich registrieren? ELEFAND ist die Krisenvorsorgeliste des deutschen Auswärtigen Amts. Registrierung ist kostenlos, freiwillig und dringend empfohlen. Im Ernstfall (Erdbeben, Taifun) kann die Botschaft Sie schnell kontaktieren.
Ist Japan 2026 für deutsche Touristen noch bezahlbar? Ja. Die zusätzlichen Gebühren summieren sich pro Paar auf etwa 12.000 bis 15.000 Yen — grob 70 bis 90 Euro auf zwei Wochen. Der schwache Yen gleicht das für die meisten Reisenden mehr als aus. Priorität hat die Wahl der Reisezeit: Vor 1. Juli ist die Ausreisesteuer noch niedriger.
Wo bekomme ich im Notfall Hilfe? Notruf Polizei: 110. Notruf Rettung/Feuer: 119. Für deutsche Staatsangehörige zusätzlich die Botschaft in Tokyo (Kontakt via ELEFAND-App). Die Japan Visitor Hotline unter +81 50 3816 2787 gibt 24/7 Auskünfte auf Englisch — hilfreich bei kleineren Fragen oder Dienstleistungen wie Krankenhaussuche.
Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information für deutschsprachige Individualreisende. Einreise- und Zollbestimmungen sowie Tax-Free-Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie kritische Angaben vor Abreise beim Auswärtigen Amt, beim BMEIA, beim EDA oder bei der japanischen Botschaft. Stand 22.08.2026.
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